Anbauvereinigungen

Hanfverband und CSC Inntal verklagen Bayern: Streit um Genehmigung für Cannabis-Anbauvereine

Der CSC Inntal e.V. zieht mit Unterstützung des Deutschen Hanfverbands vor Gericht, um die baurechtliche Blockade von Anbauvereinigungen durch den Freistaat Bayern rechtlich prüfen zu lassen.

Hanfverband und CSC Inntal verklagen Bayern wegen Verhinderung von Anbauvereinigungen
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Am 3. Juni 2026 hat der Cannabis Social Club (CSC) Inntal e.V. in Bayern Klage gegen die Versagung der baurechtlichen Genehmigung für eine Cannabis-Anbauvereinigung eingereicht. Die Finanzierung der Klage übernimmt der Deutsche Hanfverband (DHV). Hintergrund ist die anhaltende Blockadehaltung der bayerischen Behörden gegenüber Anbauvereinen, obwohl das bundesweite Cannabisgesetz (KCanG) seit einigen Monaten in Kraft ist.

Worum geht es bei der Klage?

Der CSC Inntal e.V. mit Sitz im bayerischen Inntal plant, als Anbauvereinigung nach dem neuen KCanG gemeinschaftlich Cannabis für seine Mitglieder anzubauen. Im Vorfeld reichte der Verein einen Antrag zur baurechtlichen Genehmigung des geplanten Anbaustandorts bei der zuständigen Behörde ein. Diese lehnte den Antrag ab. Dagegen geht der Verein nun gerichtlich vor. Ziel ist es, die rechtliche Zulässigkeit solcher Anbauprojekte in Bayern grundsätzlich klären zu lassen.

Bayerns Haltung zum Cannabisgesetz

Die Bayerische Staatsregierung hat schon früh angekündigt, das Cannabisgesetz der Bundesregierung mit scharfen Mitteln umzusetzen und Anbauvereinigungen so restriktiv wie möglich zu behandeln. Während in anderen Bundesländern erste Vereine bereits Anträge stellen oder sogar genehmigt bekommen, hakt es in Bayern insbesondere an der baurechtlichen Einstufung der geplanten Anlagen. Behörden argumentieren, dass die geplanten Anbauflächen nicht mit dem geltenden Baurecht vereinbar seien. Die Folge: Noch kein einziger Cannabis Social Club in Bayern hat eine Anbau-Genehmigung erhalten (Stand Juni 2026).

Rechtlicher Rahmen: Das KCanG und Baurecht

Das Cannabisgesetz (KCanG), das im Frühjahr 2026 in Kraft trat, sieht vor, dass nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen unter bestimmten Auflagen gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenbedarf der Mitglieder anbauen dürfen. Neben strengen Auflagen beim Jugendschutz und der Dokumentation müssen Vereine auch baurechtliche Vorgaben erfüllen. Dazu zählen Brandschutz, Sicherheitsvorkehrungen und die Einhaltung von Abstandsregelungen. In Bayern berufen sich die Behörden auf baurechtliche Vorschriften, um Anträge abzulehnen.

Positionen: Stimmen der Beteiligten

Der Vorstand des CSC Inntal e.V. äußerte sich laut Pressemitteilung enttäuscht über die ablehnende Haltung der bayerischen Behörden. Man sehe die Vereinsarbeit und die Rechte der Mitglieder durch die Blockade gefährdet. Der Deutsche Hanfverband, vertreten durch Geschäftsführer Georg Wurth, betont die Bedeutung der Klage für alle bayerischen Anbauvereinigungen. „Wir wollen eine grundsätzliche Klärung erreichen, damit Vereine in Bayern nicht länger pauschal verhindert werden“, so Wurth. Die bayerische Landesregierung hält an ihrem restriktiven Kurs fest und verweist auf die Notwendigkeit, das Baurecht konsequent anzuwenden und das Cannabisgesetz nicht über andere Vorschriften zu stellen.

Strukturen und Mitglieder: Der CSC Inntal e.V.

Der CSC Inntal e.V. wurde im Frühjahr 2026 gegründet und zählt laut eigenen Angaben rund 60 Mitglieder (Stand Juni 2026). Die Mitgliederstruktur ist vielfältig, umfasst sowohl junge Erwachsene als auch ältere Personen. Ziel des Vereins ist es, den gemeinschaftlichen Anbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis nach den Vorgaben des KCanG zu organisieren. Der Verein arbeitet ehrenamtlich, der Vorstand besteht aus drei Personen mit langjähriger Erfahrung in Vereinsarbeit und Präventionsarbeit im Drogenbereich. Das geplante Anbauprojekt umfasst eine gesicherte Indoor-Fläche im Gewerbegebiet einer kleineren Stadt im Inntal.

Vergleich: Genehmigungen in anderen Bundesländern

Während in Bayern noch keine Anbauvereinigung eine Genehmigung erhalten hat, gibt es in anderen Bundesländern erste Fortschritte. In Nordrhein-Westfalen und Berlin wurden laut Deutschem Hanfverband mehrere Anträge positiv beschieden. Dort laufen die Abstimmungen mit den Baubehörden meist konstruktiver ab. Die folgende Tabelle zeigt den Stand der Genehmigungen ausgewählter Bundesländer (laut DHV, Stand Juni 2026):

Genehmigungen für Anbauvereine nach Bundesland (Juni 2026)
Bundesland Genehmigte Anbauvereine Anträge in Bearbeitung Abgelehnte Anträge
Bayern0ca. 20mind. 15
Nordrhein-Westfalen5ca. 122
Berlin381
Baden-Württemberg2104
Hamburg130

Reaktionen aus der Region

Die Klage des CSC Inntal und des DHV wird in der Region unterschiedlich bewertet. Einige Kommunalpolitiker begrüßen eine rechtliche Klärung, um verbindliche Regeln zu erhalten. Kritiker befürchten eine weitere Liberalisierung, die ihrer Ansicht nach zu mehr Problemen führen könnte. In den lokalen Medien wird das Thema kontrovers diskutiert. Die Mitglieder des CSC Inntal berichten von wachsender Unsicherheit und sehen sich in ihrer Vereinsarbeit ausgebremst. Auch unter anderen bayerischen Anbauvereinen herrscht Unmut über die hohe Zahl an abgelehnten Anträgen.

Offene Fragen und Ausblick

Mit der Klage des CSC Inntal und der Unterstützung durch den Deutschen Hanfverband steht ein Musterverfahren bevor. Es soll klären, ob und wie bayerische Behörden künftig Anbauvereine genehmigen müssen. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für viele Vereine im Freistaat und darüber hinaus haben. Bis zu einem abschließenden Urteil bleibt jedoch unklar, wie sich die Situation für Anbauvereinigungen in Bayern entwickelt.

Quellen