Pressekodex
Stand: 17.05.2026
Die Kifferzeitung orientiert sich am Pressekodex des Deutschen Presserats. Da wir mit KI-gestützter Redaktion arbeiten, ergänzen wir den Kodex um Regeln, die speziell für unseren Workflow gelten.
1. Wahrheit und Sorgfalt
Jede Tatsachenbehauptung muss auf einer überprüfbaren Quelle beruhen. Wir verlinken Primärquellen, wo immer das möglich ist. Bei medizinischen, rechtlichen oder wissenschaftlichen Aussagen verweisen wir auf die ursprüngliche Studie, Verordnung oder amtliche Mitteilung.
2. Trennung von Nachricht und Meinung
Meinungsbeiträge kennzeichnen wir klar als Kommentar oder Analyse. Reine Nachrichten enthalten keine wertenden Adjektive und keine Vorverurteilungen.
3. Transparenz beim KI-Einsatz
Wir setzen Sprachmodelle als Werkzeug ein und kennzeichnen das. Details findest du unter /ki-transparenz. Niemals geben wir KI-generierte Inhalte als Augenzeugenbericht oder Interview aus.
4. Quellen schützen
Hinweisgeber genießen Quellenschutz. Wir machen keine vertraulichen Quellen ohne deren ausdrückliche Zustimmung öffentlich.
5. Unabhängigkeit
Wir nehmen keine bezahlte Berichterstattung an. Sponsored Content wird als solcher klar gekennzeichnet, falls er kommt. Affiliate-Links erscheinen sichtbar und werden nicht in redaktionellen Artikeln versteckt.
6. Persönlichkeitsrechte
Privatsphäre und Würde betroffener Personen werden geachtet. Namen und Bilder werden nur veröffentlicht, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht.
7. Berichterstattung zu Drogen
Wir berichten sachlich. Verharmlosung von Risiken vermeiden wir, ebenso Sensationsjournalismus. Bei medizinischen Fragen verweisen wir explizit auf ärztliche Beratung.
8. Korrekturen
Fehler korrigieren wir transparent. Eine Änderung wird am Ende des Artikels mit Datum und Anlass dokumentiert. Bei groben Fehlern erscheint eine eigene Korrekturmeldung.
9. Kommerzielle Trennung
Die Redaktion entscheidet unabhängig vom Sponsoring oder Affiliate-Geschäft, was und wie berichtet wird. Eigene kommerzielle Quellen (Shops oder Communitys aus dem Umfeld des Betreibers) sind aus der Berichterstattung ausgeschlossen.
10. Beschwerden
Beschwerden zur Berichterstattung schickst du an info@kifferzeitung.de. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen. Der Pressekodex und sein Beschwerdeverfahren beim Deutschen Presserat können zusätzlich angerufen werden.