Community

Transparenzschritt für Cannabis-Clubs: DHV veröffentlicht erste Liste genehmigter Anbauvereinigungen

Der Deutsche Hanfverband hat im März 2026 eine erste Liste genehmigter Cannabis-Anbauvereinigungen in Deutschland veröffentlicht. Dieser Schritt soll Transparenz schaffen, da die Bundesländer bislang keine offiziellen Verzeichnisse führen und Werbeverbote die Sichtbarkeit der Vereine stark eins

Transparenzschritt für Cannabis-Clubs: DHV veröffentlicht erste Liste genehmigter Anbauvereinigungen
Symbolbild (KI-generiert)

Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat Ende März 2026 eine erste, von den Behörden bestätigte Liste genehmigter Cannabis-Anbauvereinigungen in Deutschland veröffentlicht. Diese Initiative zielt darauf ab, Licht in die aktuelle Situation der Cannabis Social Clubs (CSCs) zu bringen, deren Existenz durch ein strenges Werbe- und Sponsoringverbot sowie das Fehlen offizieller, staatlicher Verzeichnisse erschwert wird. Die Liste, die den Stand vom März 2026 widerspiegelt, stellt eine wichtige Momentaufnahme der Entwicklung legaler Cannabis-Strukturen dar und soll sowohl interessierten Konsumenten als auch den Vereinen selbst eine bessere Orientierung ermöglichen.

Herausforderungen für Anbauvereinigungen im aktuellen Rechtsrahmen

Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im April 2024 wurde der rechtliche Rahmen für Anbauvereinigungen geschaffen. Diese Vereine dürfen Cannabis für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder anbauen und abgeben. Doch die Umsetzung in der Praxis ist von erheblichen Hürden geprägt. Ein zentrales Problem stellt das gesetzlich verankerte Werbe- und Sponsoringverbot dar. Dieses Verbot soll zwar dem Jugendschutz dienen und eine Kommerzialisierung von Cannabis verhindern, führt aber in seiner strengen Auslegung dazu, dass viele Anbauvereinigungen kaum in der Lage sind, auf sich aufmerksam zu machen und neue Mitglieder zu gewinnen. Behörden interpretieren die Vorschriften teilweise so restriktiv, dass Vereine selbst grundlegende Informationen über ihre Angebote oder die angebauten Sorten nicht öffentlich machen dürfen. Dies schafft eine paradoxe Situation: Während viele Konsumenten großes Interesse an einer Mitgliedschaft in einem CSC zeigen, finden sie die existierenden Vereine kaum. Gleichzeitig kämpfen die genehmigten Vereine um Sichtbarkeit und Mitgliederbindung.

Die mangelnde Transparenz wird zusätzlich durch die Tatsache verstärkt, dass keine der zuständigen Landesbehörden in Deutschland bisher eine offizielle Liste der genehmigten Anbauvereinigungen veröffentlicht. Der DHV kritisiert diesen Umstand seit Längerem und hat die Veröffentlichung solcher Listen zu einer seiner politischen Kernforderungen erhoben. Die Notwendigkeit dieser Transparenz wird durch die Beobachtung unterstrichen, dass in diesem Spannungsfeld alternative Versorgungswege, wie die Telemedizin, einen unerwarteten Aufschwung erleben. Patienten, die ärztlich verschriebenes Cannabis benötigen, nutzen verstärkt digitale Angebote, während die physischen Anbauvereinigungen nur schleppend vorankommen.

Der DHV schafft Fakten: Eine Momentaufnahme der Genehmigungen

Angesichts der unzureichenden Informationslage durch die Behörden hat der Deutsche Hanfverband selbst die Initiative ergriffen. Der Verband stellte bei nahezu allen Bundesländern – mit Ausnahme von Niedersachsen – Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) oder der entsprechenden Landesgesetze. Ziel dieser Anfragen war es, eine umfassende Übersicht über die bereits genehmigten Cannabis-Anbauvereinigungen zu erhalten. Dieser administrative Aufwand verdeutlicht das Engagement des DHV, eine Lücke in der behördlichen Kommunikation zu schließen und die Sichtbarkeit der Vereine zu erhöhen, da die Länder die Bereitstellung dieser Informationen als nicht prioritär einstuften.

Ein erster Erfolg dieser Bemühungen zeichnete sich in Niedersachsen ab, wo dem DHV zugesagt wurde, dass eine offizielle Veröffentlichung der genehmigten CSCs durch die Landesbehörden Anfang April 2026 bevorsteht. Für die anderen Bundesländer musste der DHV jedoch auf eigene Faust recherchieren und die erhaltenen Daten zusammentragen. Die veröffentlichte Liste des DHV beinhaltet daher Kontaktdaten, wo diese von den Behörden bereitgestellt wurden, und ergänzt selbst recherchierte Homepages der Vereine, um die Auffindbarkeit zu verbessern. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Liste eine Momentaufnahme des Standes März 2026 darstellt und nicht kontinuierlich vom DHV aktualisiert wird. Das primäre Ziel des Verbandes bleibt, die Bundesländer dazu zu bewegen, ihre eigenen, stets aktuellen Verzeichnisse zu führen und damit das „Versteckspiel“ um die CSCs zu beenden.

Die aktuelle Liste des DHV weist noch Lücken auf. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fehlten noch die Daten aus Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen. Sobald die Antworten aus diesen Bundesländern vorliegen, will der DHV seine Übersicht ergänzen. Die bisher vorliegenden Informationen zeigen, dass trotz einer erteilten Betriebsgenehmigung durch die Behörden nicht alle Vereine tatsächlich bereits mit dem Anbau von Cannabis begonnen haben oder es an ihre Mitglieder ausgeben können. Ein wesentlicher Hemmschuh ist hierbei oft das Baurecht. Viele Vereine stoßen bei der Suche oder Anpassung geeigneter Räumlichkeiten an bürokratische Grenzen, die eine zügige Inbetriebnahme erschweren. Dies umfasst beispielsweise Auflagen zum Brand- oder Immissionsschutz sowie die Notwendigkeit, geeignete Standorte in Gewerbegebieten zu finden, die nicht zu nahe an Schulen oder Kindergärten liegen.

Stimmen aus der Cannabis-Community und die Position des DHV

Die Veröffentlichung der Liste durch den Deutschen Hanfverband wird in der Cannabis-Community als ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Anbauvereinigungen wahrgenommen. Georg Wurth, Geschäftsführer des DHV, hat sich wiederholt kritisch über die mangelnde Transparenz der Landesbehörden geäußert. Die Position des DHV ist klar: Die strikte Auslegung des Werbeverbots und das Fehlen offizieller Listen konterkarieren den Geist des KCanG, der eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene über nicht-kommerzielle Vereine vorsieht. Die Vereine sollen eine legale Alternative zum Schwarzmarkt bieten, können diese Funktion jedoch nur eingeschränkt erfüllen, wenn sie für potenzielle Mitglieder unsichtbar bleiben.

Die Forderung des DHV nach einer Lockerung des Werbeverbots und der Pflicht zur Veröffentlichung genehmigter CSCs durch die Behörden spiegelt die Frustration vieler Vereinsgründer wider. Sie investieren erhebliche Zeit und Ressourcen in die Gründung und den Genehmigungsprozess, sehen sich dann aber mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre Vereine zu etablieren. Einige der in der DHV-Liste aufgeführten CSCs unterstützen die Arbeit des Verbandes finanziell. Diese Unterstützung, die auf der DHV-Webseite unter „CSCs beim DHV“ vermerkt und in der Liste mit einem Sternchen gekennzeichnet ist, unterstreicht die Solidarität innerhalb der Community und die Anerkennung der Lobbyarbeit des DHV für die Interessen der Anbauvereinigungen.

Einordnung und Ausblick: Der Weg zur etablierten Cannabis-Kultur

Die Initiative des Deutschen Hanfverbandes, eine Liste genehmigter Anbauvereinigungen zu erstellen, ist mehr als nur eine Zusammenstellung von Namen und Adressen. Sie ist ein deutliches Signal an die Politik und die Öffentlichkeit, dass der Aufbau einer legalen und regulierten Cannabis-Kultur in Deutschland weiterhin mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Die bisherige Praxis der Bundesländer, keine transparenten Verzeichnisse zu führen, erschwert nicht nur die Arbeit der Vereine, sondern auch die Kontrolle und Überwachung durch die zuständigen Behörden. Eine zentrale, öffentlich zugängliche Datenbank würde nicht nur die Auffindbarkeit für Mitglieder erleichtern, sondern auch eine bessere Übersicht über die regionale Verteilung und die Entwicklung der Anbauvereinigungen ermöglichen.

Für die Zukunft ist es entscheidend, dass die politischen Entscheidungsträger die Rückmeldungen aus der Praxis ernst nehmen. Eine Überprüfung der strengen Auslegung des Werbe- und Sponsoringverbots erscheint notwendig, um den Anbauvereinigungen eine faire Chance zur Etablierung zu geben, ohne die Schutzziele des Gesetzes zu gefährden. Denkbar wären klar definierte Regeln für eine nicht-kommerzielle Kommunikation, die es den Vereinen erlaubt, grundlegende Informationen über ihre Existenz und ihr Angebot zu verbreiten. Ebenso wichtig ist es, die baurechtlichen Hürden für die Einrichtung von Anbau- und Abgabestellen zu identifizieren und pragmatische Lösungen zu entwickeln, die den besonderen Anforderungen der Anbauvereinigungen gerecht werden.

Der DHV wird seine Bemühungen fortsetzen, die Transparenz zu erhöhen und auf eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Behörden hinzuwirken. Die Veröffentlichung dieser ersten Liste ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und trägt dazu bei, die legalen Strukturen des Cannabiskonsums in Deutschland sichtbarer und zugänglicher zu machen. Es bleibt abzuwarten, wann und in welcher Form die Bundesländer ihrer Verantwortung nachkommen und eigene, umfassende Verzeichnisse der genehmigten Anbauvereinigungen bereitstellen werden. Bis dahin bleibt die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen wie des DHV unverzichtbar für die Entwicklung einer etablierten und transparenten Cannabis-Kultur.

Kostenloses Stock Foto zu 420, 4k wallpaper, blättchen
Foto: RDNE Stock project / Pexels

Quellen

Mehr aus

Ressort →